
Personalverleih
Vielfältige Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind
Lokführer der Kategorie B100 können umfangreiche Rangierbewegungen durchführen und unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen bezüglich der Anhängelast, Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h führen.
Lokführer der Kategorie B100 können umfangreiche Rangierbewegungen durchführen und unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen bezüglich der Anhängelast, Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h führen.
Wenn Sie Lokführer für das Rangieren an Bahnhöfen oder gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h benötigen, können wir Ihnen weiterhelfen
Ein Rangierbegleiter Ai darf Rangierbewegungen in Bahnhöfen oder auf gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h indirekt führen und pilotieren. Er ist zudem zum indirekten Führen von Rangierbewegungen auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen.
Wenn Sie Lokführer für das Rangieren an Bahnhöfen oder gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h benötigen, können wir Ihnen weiterhelfen
Ein Rangierbegleiter Ai40 darf Rangierbewegungen in Bahnhöfen und auf gesperrten Streckengleisen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h indirekt führen und pilotieren.
Bei der Ausführung von Arbeiten im und am Gleis ist stets die Anwesenheit eines Sicherheitschefs SC vorgeschrieben. Er achtet auf die Einhaltung aller Sicherheitsmassnahmen.